Vollmacht
wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse, Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf Vollmacht erteilt. Dies umfasst: Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis
zur umfassenden Geltendmachung von Ansprüchen des Vollmachtgebers;
zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe einseitiger Willenserklärungen, insbesondere Kündigung (ordentlich wie außerordentlich ), Ausübung von Wahlrechten, Rücktritt, Anfechtung, Widerruf;
zu außergerichtlichen Verhandlungen zur Vermeidung eines Rechtsstreits;
zur Stellung eines Insolvenzantrags und Vertretung im Insolvenzverfahren;
zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen;
zur Erteilung von Vollmachten an Dritte;
zur Einsichtnahme und Vervielfältigung von Akten und Dokumenten sowie der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten aller Art;
zur Befragung von Personen, insbesondere Amtsträger, Sachbearbeiter und Zeugen;
zur Entgegennahme von Zahlungen, Wertsachen und Urkunden;
zur Prozessführung nach der Zivilprozessordnung einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
zur Stellung von Insolvenzanträgen und der Vertretung in Insolvenzverfahren einschließlich der Befugnis, Forderungen anzumelden und zu bestreiten sowie eine Insolvenzquote in Empfang zu nehmen;
zur Vertretung in sonstigen Verfahren und außergerichtlichen Verhandlungen aller Art;
zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme einseitiger Willenserklärungen, insbesondere Kündigung (ordentlich wie außerordentlich), Ausübung von Wahlrechten, Auskunftsverlangen (auch nach Art. 15 DSGVO), Rücktritt, Anfechtung, Widerruf im Zusammenhang mit der oben genannten Angelegenheit;
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art insbesondere Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs- , Zwangsvollstreckungs- Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren. Sie umfasst insbesondere die Befugnis Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten. Sie umfasst ferner die Befugnis, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen, Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
In PKH- und VKH- Antragsverfahren beschränkt sich die Vollmacht auf das Bewilligungsverfahren. Sie endet mit rechtskräftiger Entscheidung in der Hauptsache oder sonstiger Beendigung des Hauptsacheverfahrens und erfasst nicht ein Überprüfungsverfahren nach § 120a ZPO.